Die Qualität pflanzlicher Arzneimittel in der Apotheke

Wer auf der Suche nach zuverlässigen pflanzlichen Medikamente ist findet diese in unserer Phytothek.

Auch Verbraucher- und Drogeriemärkte dürfen pflanzliche Arzneimittel anbieten, sofern diese nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Pflanzliche Arzneimittel weisen zahlreiche Besonderheiten auf, die einen großen Einfluss auf ihre Wirksamkeit haben und nicht alle haben eine wissenschaftlich belegte Wirksamkeit.

Die Qualität muss stimmen

Vergleicht man etwa die Zusammensetzung von Supermarktpräparaten genauer mit solchen aus unserer Phytothek zeigen sich große Unterschiede.

Zwei Packungen, auf denen z.B. Johanniskraut steht enthalten nicht unbedingt den gleichen Wirkstoff. Entscheidend ist die Qualität des Extraktes, der zur Herstellung verwendet wird. Dieser Extrakt ist ein komplex zusammengesetztes Stoffgemisch. Seine Qualität ist abhängig von der:

• der Arzneipflanze selbst

• dem verwendeten Pflanzenteil

• dem Herstelllungsverfahren

• dem Extraktionsmittel – ein wässriger Auszug enthält andere Bestandteile als ein Auszug z.B mit Ethanol oder Aceton

 

Die Wirksamkeit muss bewiesen sein

Moderne apothekenpflichtige Arzneimittel sind ebenso wie die chemische Arzneimittel hochwirksame aber nebenwirkungsarme Arzneimittel. Für die Zulassung müssen auch hier die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die Sicherheit durch umfangreiche klinische Studien belegt werden.

Neben diesen hochwirksamen Arzneimitteln gibt es traditionell angewendete Arzneimittel. Ihre Wirkung ist lediglich erfahrungsmedizinisch überliefert. Diese dürfen auch außerhalb der Apotheke verkauft werden. Leider spielt die Wirksamkeit bei diesen freiverkäuflichen Präparaten keine Rolle mehr. Oft sind diese Präparate unterdosiert und zeigen in den auf der Packung angegebenen Dosierungen keine Wirkung. Durch diese Art der Selbstmedikation bleibt vielen Menschen eine hochwirksame nebenwirkungsarme Therapie vorenthalten

 

Woran erkenne ich diese freiverkäuflichen Arzneimittel?

In der Regel findet sich der Hinweis „Traditionell angewendet……

1. zur Stärkung oder Kräftigung,

2. zur Besserung des Befindens,

3. zur Unterstützung der Organfunktion,

4. zur Vorbeugung,

5. als mild wirksames Arzneimittel.

 

Die Dosierung muss hoch genug sein

Beispiel Johanniskraut: Fachleute empfehlen eine tägliche Dosis von 900 mg Extrakt. Bei den apothekenpflichtigen Arzneimitteln genügen dafür je nach Präparat ein bis drei Tabletten. Die Arzneien aus dem Verbrauchermarkt erreichen diese Gesamtdosis bei der in der Packungsbeilage genannten Einnahmevorschrift bei weitem nicht.

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