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Einlösen von (E-)Rezepten

Sofern der Arzt auf der Verordnung einen Austausch des Medikaments nicht eindeutig ausgeschlossen hat, sind wir gesetzlich verpflichtet, die geltenden Verträge Ihrer Krankenkasse bezüglich der Auswahl des Arzneimittelherstellers zu beachten. Es kann daher sein, dass sich Ihr bestelltes Medikament namentlich von dem unterscheidet, das wir zu Lasten der Krankenkasse abgeben dürfen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis, wir werden Sie zeitnah persönlich kontaktieren.

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klassisches Rezept
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E-Rezept
als Ausdruck
E-Rezept
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Sie können Ihr Rezept entweder abfotografieren oder einscannen und hochladen - oder - in die Formulare abtippen.

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E-Rezept Code(s) scannen

Scannen Sie den Code Ihrer E-Rezepte. Auf Ihrem Ausdruck befindet sich dieser in der oberen rechten Ecke.

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Ganz ohne Papier klappt es dank des E-Rezeptes. Hier ist das Rezept ausschließlich über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrufbar.

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