Einlösen von Rezepten

Sofern der Arzt auf der Verordnung einen Austausch des Medikaments nicht eindeutig ausgeschlossen hat, sind wir gesetzlich verpflichtet, die geltenden Verträge Ihrer Krankenkasse bezüglich der Auswahl des Arzneimittelherstellers zu beachten. Es kann daher sein, dass sich Ihr bestelltes Medikament namentlich von dem unterscheidet, das wir zu Lasten der Krankenkasse abgeben dürfen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis, wir werden Sie zeitnah persönlich kontaktieren.

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